PAngV - Preisangabenverordnung
Das Gesetz soll die Preistransparenz für Verbraucher gewährleisten. So enthält die Verordnung konkrete Auflagen, über alle für den Verbraucher relevanten Preisbestandteile zu informieren, insbesondere über den Endpreis. So ist es unzulässig gegenüber Verbrauchern mit Nettopreisen zu werben oder zusätzlich entstehende Kosten wie Versandkosten oder Flughafengebühren zu verschweigen um den angegebenen Preis möglichst niedrig zu halten.
Auch ist es notwendig insbesondere bei Lebensmitteln einen Grundpreis anzugeben (Preis pro kg / Preis pro Liter o.ä.), da häufig Verpackungsgrößen unterschiedlich sind und Vergleichsmöglichkeiten für Verbraucher erschweren (Packung mit 175 Gramm im Vergleich zur Packung mit 250 Gramm). Nicht selten werden die größeren Packungen im Verhältnis zum Grundpreis teurer verkauft obwohl der Verbraucher leichtgläubig von einer Preisersparnis bei Großpackungen tendenziell ausgeht.
Auch gibt es eine Preisauszeichnungspflicht für Ladengeschäfte. Preise müssen für den Verbraucher auch ohne Nachfrage bei Gegenständen zum Mitnehmen leicht zu erkennen sein. Im Kredit- und Bankengewerbe ist die Angabe von Zinsen z.B. als effektiver Jahreszins notwendig. Verstöße gegen die PAngV sind im Grund Ordnungswidrigkeiten, die von den Ordnungsämtern in der Regel auf Antrag verhängt werden können.
Viel häufiger werden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung von Wettbewerbern im Rahmen einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs geahndet.
Link zur aktuellen Preisangabenverordnung PAngV (Stand 25.05.2007):
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/index.html
Auch ist es notwendig insbesondere bei Lebensmitteln einen Grundpreis anzugeben (Preis pro kg / Preis pro Liter o.ä.), da häufig Verpackungsgrößen unterschiedlich sind und Vergleichsmöglichkeiten für Verbraucher erschweren (Packung mit 175 Gramm im Vergleich zur Packung mit 250 Gramm). Nicht selten werden die größeren Packungen im Verhältnis zum Grundpreis teurer verkauft obwohl der Verbraucher leichtgläubig von einer Preisersparnis bei Großpackungen tendenziell ausgeht.
Auch gibt es eine Preisauszeichnungspflicht für Ladengeschäfte. Preise müssen für den Verbraucher auch ohne Nachfrage bei Gegenständen zum Mitnehmen leicht zu erkennen sein. Im Kredit- und Bankengewerbe ist die Angabe von Zinsen z.B. als effektiver Jahreszins notwendig. Verstöße gegen die PAngV sind im Grund Ordnungswidrigkeiten, die von den Ordnungsämtern in der Regel auf Antrag verhängt werden können.
Viel häufiger werden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung von Wettbewerbern im Rahmen einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs geahndet.
Link zur aktuellen Preisangabenverordnung PAngV (Stand 25.05.2007):
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/index.html
juristenball@googlemail.com - 26. Mai, 12:00