Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



UStG - Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzsteuer ist die neben der Lohnsteuer die wichtigste Einnahmequelle für den Staat. Über sie werden die allgemeinen Kosten von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. Im Jahre 2006 betrug das Steueraufkommen in Deutschland insgesamt EUR 488 Milliarden. Davon entfällt ungefähr ein Drittel auf die Umsatzsteuer, ein weiteres Drittel auf Einkommen-, Lohn- und Körperschaftssteuer und das letzte Drittel auf diverse Verbrauchssteuern.

Die Umsatzsteuer (im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt) beträgt seit 2007 19% und wird nur auf den Umsatz an Endverbraucher erhoben, nicht auf Umsätze innerhalb von Unternehmen. Die müssen zwar prinzipiell auch Umsatzsteuer bezahlen, können aber den Warenbezug als Vorsteuer absetzen, so dass bei Weiterverkauf an andere Unternehmen faktisch nur der Gewinn des Unternehmens der Umsatzsteuer unterliegt (ein bischen vereinfacht ausgedrückt).

Neben der vollen Umsatzsteuer gibt es noch die ermäßigte Umsatzsteuer von aktuell 7% (bis 1992 einschließlich war es der halbe Satz). Dieser ermäßigte Satz gilt vor allem für Lebensmittel (Grundnahrungsmittel, auch für Tiere), Bücher und Zeitungen/Zeitschriften, Blumen und Pflanzen und dem öffentlichen PersonenNAHverkehr (bis 50km). Weiterhin gibt es Ausnahmeregelungen ohne Erhebung von Umsatzsteuer.

Die Regelungen zur Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer sind im Umsatzsteuergesetz behandelt, ebenso auch die Ausnahmen. Die Umsatzsteuererklärung ist jährlich abzugeben, das Finanzamt verlangt jedoch auch Voranmeldungen und rechtzeitige Abführung der angefallenen Umsatzsteuer im laufenden Jahr. Bei Umsatzsteuer von mehr als 1000 EUR im letzten Jahr ist der Voranmeldungszeitraum vierteljährlich, bei mehr als 6000 EUR Umsatzsteuer pro Jahr ist der Anmeldezeitraum sogar monatlich. Zusammen mit der Anmeldung ist die Umsatzsteuer auch zu entrichten.

Generelle Regeln für die Finanzverwaltungen mit Erhebung, Entrichtung und ggf. Bestrafung bei Nichtabführen von Steuern oder nicht rechtzeitigem Abführen sind in der AO (Abgabenordnung) zusammengefaßt. Dieses Gesetz (Abgabenordnung) ist prinzipiell auf alle Steuerarten anzuwenden.

Link zum aktuellen Umsatzsteuergesetz UStG (Stand 15.06.2007)

Umsatzsteuergesetz
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/index.html

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/index.html


Ein paar Worte zur Geschichte und Entwicklung des Gesetzes:

Für die Erhebung der Umsatzsteuer (insbesondere im innergemeinschaftlichen Warenverkehr) gibt es Richtlinien der EU. Diese beziehen sich jedoch nur auf z.B. die Entstehung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Erwerb innerhalb der EU an Privatpersonen oder z.B. den Verzicht der Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen an Unternehmen innerhalb der EU.

Die Bestimmung der Höhe der Umsatzsteuer (Umsatzsteuersatz) obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Diese können und haben tatsächlich unterschiedliche MWSt-Sätze. Die aktuell geringste Umsatzsteuer haben Luxemburg und Zypern mit nur 15% sowie Spanien mit 16%. Die höchsten Umsatzsteuersätze mit 25% erheben Dänemark, Schweden und Ungarn.

Privatpersonen, die im EU Ausland Waren einkaufen, zahlen in der Regel den Umsatzsteuersatz des Landes in dem sie einkaufen und die Umsatzsteuer wird auch dort abgeführt. Allerdings gibt es fest definierte Lieferschwellen, so dass Unternehmen die sehr viel in ein anderes EU Land verkaufen, dort eine Umsatzsteuernummer beantragen und in dem fremden EU Land die Umsatzsteuer auch abführen müssen.

Dadurch soll der gewerbsmäßigen Einfuhr von Ländern mit niedriegen Umsatzsteuersätzen in Ländern mit höheren Umsatzsteuersätzen Einhalt geboten werden, gleichzeitig soll der normale grenzüberschreitende private Konsum nicht behindert werden.

Im Jahre 1968 betrug die Umsatzsteuer übrigens noch gerade 10% (ermäßigter Satz 5%). Seitdem ist sie im Schnitt etwa alle 5 bis 6 Jahre um 1 % erhöht worden, der ermäßigte Steuersatz ist jedoch seit 1983 fest 7%. Die letzte Erhöhung der Umsatzsteuer war drastisch mit 3% Erhöhung ausgefallen, begründet von der Bundesregierung mit der drastischen Verschuldung des Staatshaushaltes.

Die Wirtschaft war betreffend der Akzeptanz dieser Erhöhung sehr skeptisch und hat einen harten Konjunktureinbruch Anfang 2007 prognostiziert. Tatsächlich hatte die Erhöhung auf den Konsum weitestgehend nur geringen Einfluß.

Für Diplomaten und Botschaften sowie deren ausländischen Mitgliedern gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuer, ebenso für Angehörige von in Deutschland militärisch stationierten US Amerikanern. Näheres dazu ist ein einer speziellen Verordnung zusammengefaßt (UStErstV).

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