Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



Wichtige Hinweise

Die hier zusammengestellten Informationen können nicht in jedem Fall einen ausreichenden Überblick über ein eigenes juristisches Problem bieten und auch nicht immer brandaktuell sein. Wie viele Wissensgebiete unterliegt die Rechtsprechung und die Rechtsfortbildung einem ständigen Wandel. Die Informationen sind nach bestem Gewissen in die sachlich passenden Themengebiete zusammengestellt. An einigen Stellen werden auch persönliche Meinungen oder auch persönliche Erfahrungen des Autors geschildert.

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen bieten oder ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ausgebildeten Juristen (Anwälten) und in wenigen Sonderfällen auch anderen sachkundigen Fachleuten vorbehalten.

Die Gründe dafür sind vielfältig. In erster Linie gibt es häufig Bezug auf verschiedene Gesetze und Regelungen, deren Anwendung durch fachkundige Auslegung erfolgt und immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen muss. Leider gibt es selten eindeutige Rechtsfälle bei denen auf "a" immer "b" folgt.

Außerdem sind Anwälte gegen eine mögliche Falschberatung oder bei Sachfehlern versichert (z.B. Fristversäumnis oder versehentlicher Verjährung von Ansprüchen), so dass der Rechtssuchende bei fahrlässigem Verschulden des Anwalts diesen (bzw. dessen Versicherung) auf Zahlung eines Schadenersatzes in Anspruch nehmen kann. So dient das Rechtsberatungsgesetz in diesem Sinne auch dem Schutz der Rechtssuchenden.

Zu Klärung eines ganz konkreten Einzelfalls (der eine entsprechende persönliche Wichtigkeit hat) kann daher nur das Konsultieren eines Anwalts empfohlen werden. Dennoch kann es aus mehreren Gründen hilfreich sein, sich zu bestimmten Rechtsfragen oder Rechtsgebieten vorab sachlich zu informieren.

Zum Einen kann man das Gespräch mit dem Anwalt vor dem Termin vorbereiten und die notwendigen Informationen und Belege sammeln. Zum Anderen kann man dem Anwalt im Gespräch auch besser folgen und es bleibt im Gespräch mehr Zeit für den Sachverhalt als für die allgemeine Aufklärung des Mandanten über mögliche Vorgehensweisen.

Durch das nötige Hintergrundwissen ist es für den Rechtssuchenden einfacher im Gespräch mit dem Anwalt Entscheidungen zu treffen. Zum Anderen helfen die Informationen und Überlegungen bei der Auswahl eines Anwalts und geben einen Überblick über die möglichen Kosten der Rechtsberatung. Manchmal stehen die Kosten eines Rechtsanwalts in bestimmten Fällen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem möglichen Nutzen.

Es gibt nämlich eine Problematik, über die nur wenige Rechtsanwälte bei der Annahme eines Mandats informieren oder die sie beherzigen. Sie sind reiner Dienstleister und tragen im konkreten Fall keinerlei Risiko (grobe Falschberatung und Zahlungsunwilligkeit des eigenen Mandanten mal ausgenommen). Das Risiko für einen Prozess trägt immer zu 100% der Mandant oder dessen Rechtsschutzversicherung.

Wobei die vielen Rechtsschutzversicherungen nicht unbedingt ein Segen für die Rechtsprechung sind, aber natürlich immer ein Freude-Strahlen beim Anwalt auslösen. So muss er wenigstens kein schlechtes Gewissen haben, wenn er den Fall für seinen Mandanten verliert. Leider verleitet die reine Existenz einer Rechtsschutzversicherung Anwälte häufig dazu, Prozesse zu führen die nicht unbedingt sonderlich erfolgversprechend sind im Sinne der Rechtsprechung. Wirtschaftlich erfolgversprechend ist dagegen nahezu jeder Fall, für den ein Anwalt eine Rechnung schreiben kann.

An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Vergleich in aller Regel ein verlorener Prozess ist (und zwar für beide Parteien). Grundsätzlich gewinnen Anwälte immer in jeder Rechtsvertretung, weil sie stets eine Rechnung schreiben dürfen. Offen ist nur, wer die Rechnung später zu begleichen hat. Bei einem Vergleich kommt erschwerend hinzu, dass die eigenen Rechtsanwaltskosten durch eine zusätzliche Vergleichsgebühr höher sind, als wenn man einfach nur den Prozess führt und bei seiner Rechtsverteidigung bleibt.

Diskussionen und Kommentierung von Beiträgen ist hier erlaubt und durchaus erwünscht. Ich bitte dennoch die Kommentatoren möglichst keine eigenen Fälle zu schildern oder dazu Fragen zu stellen oder solche von anderen zu beantworten. Über fiktive oder allgemeine Fallkonstellationen zu spekulieren, ist allerdings durchaus erlaubt. Ich verweise dazu auf folgendes Urteil des BGH zum Thema Rechtsberatung:

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/5415

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