Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



RBerG - Das Rechtsberatungsgesetz

Rechtsberatung darf in der Regel nur von Volljuristen erteilt werden, die eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen. Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen Rechtsberatung in beschränktem Umfang auf dem jeweiligen Sachgebiet auch durch Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer, vereidigte Versteigerer, Inkassounternehmen, Steuerberater erbracht werden dürfen. Gewerbliche Unternehmer dürfen für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Gewerbebetrieb stehen.

Jede andere Form von Beratung, ganz gleich ob haupt- oder nebenberuflich oder entgeltlich oder unentgeltlich, ist durch Dritte verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu € 5.000 geahndet werden kann. Relativ human im Vergleich zu Geld- und Haftstrafen bei anderen vergleichbaren Vergehen.

Link zum aktuellen Rechtsberatungsgesetz RBerG (Stand 31.03.2007)

http://bundesrecht.juris.de/rberg/index.html


Ein paar Worte zur Geschichte und Entwicklung des Gesetzes:

Das Rechtsberatungsgesetz ist relativ alt und die strenge Auslegung sehr umstritten. Es stammt aus der Zeit, als die Nationalsozialisten den jüdischen Rechtsanwälten den Hahn abdrehen wollten und so wurden mit Inkrafttreten am 31.12. 1935 tatsächlich allen Juden aufgrund dieses Gesetzes die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten verboten. In engem Zusammenhang mit einigen weiteren Gesetzen (den sog. "Nürnberger Gesetzen") wurde dieses Gesetz zum Schutze der Reichsbürger vor den Juden erlassen.

In der ursprünglichen Fassung enthielt dieses Gesetz tatsächlich den Passus "Juden wird die Erlaubnis (zur Beratung) nicht erteilt.". 1945 wurde dieser Passus zwar entfernt, aber man wollte an dem Gesetz weiter festhalten. Nicht zuletzt sind es die vielen Rechtsanwälte in Deutschland, die sich weitestgehend aus purem Selbstschutz für die Beibehaltung des Gesetzes aussprechen. In der Tat nimmt die Zahl der Personen mit abgeschlossenem Jura-Studium stetig zu und viele Drängen in den Beruf des Rechtsanwalts, der es heutzutage schwer hat, eine eigene Kanzlei auf die Beine zu stellen.

Es gibt noch andere standesrechtliche Vorschriften, die Rechtsanwälte daran hindert, sich in einen echten Wettbewerb zu begeben (BRAO bzw. die resultierende BORA). So ist es Rechtsanwälten verboten, direkte Werbung für sich zu machen. Das würde die Seriösität des Berufes verletzen, so die Ansicht der Rechtsanwaltskammern, die natürlich auch wenig Veränderung am System haben wollen. Das System ist insgesamt eher als marode bzw. überholt anzusehen und paßt in die heutige schnelle Welt des Internets gar nicht mehr so richtig rein.

Es werden in letzter Zeit Ansätze von der Regierung gemacht, das Rechtsberatungsgesetz zu modernisieren. Im Zuge der Europäisierung wäre Deutschland auch gut beraten, hier umfassend zu entstauben und den Mythos um den Rechtsanwalt etwas zu entzaubern. Allerdings sind die tatsächlichen Vorstöße vom Bundesministerium der Justiz aber so zaghaft, dass man an der Ernsthaftigkeit deutlich zweifeln muß. Bereits heute darf in den meisten EU Ländern Rechtsberatung auch ohne eine spezielle Erlaubnis erteilt werden.

Es soll ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz das alte Rechtsberatungsgesetz in Kürze ablösen. Dies steht im Entwurf bereits fest wurde aber noch nicht endgültig verkündet.

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