Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



Muster-Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht

Die folgende Unterlassungserklärung ist ein Beispiel, wie sie ein Wettbewerber bei einem Verstoß gegen die Informationspflichten der BGB-InfoV, speziell Information über das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht, bei Angeboten im Internet fordern bzw. vorformulieren könnte. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass es sinnvoll ist, anstelle der vorformulierten Erklärung eine eigene Unterlassungserklärung zu formulieren bzw. die vorformulierte abzuändern.

Man spricht dann auch von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Die Modifizierung ist zulässig, wenn der Verletzer z.B. nicht alle Ansprüche anerkennen will oder eine zu allgemein gefaßte Formulierung des Tatbestands konkretisieren will oder die Höhe der Vertragsstrafe nicht angemessen findet. Die Unterlassungserklärung muß aber in ihrem Wesensgehalt abgegeben werden und ernst gemeint sein (Vertragsstrafe nicht zu niedrig ansetzen !).

Die Begriffe Unterlassungserklärung oder Unterwerfungserklärung müssen im Übrigen nicht vorkommen. Im Allgemeinen werden diese Begriffe aber für die Klarheit des Vertragszwecks verwendet.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

1. Herr Fred Nichtsogenau, Hauptstr. 1, 12345 Nirgendwo verpflichtet sich gegenüber der Kleinlich GmbH mit Sitz in Kleinendorf, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fälligen Vertragsstrafe von EUR 5.100,00 es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken den Abschluss von Verträgen im Internet anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß §312c BGB zu informieren, wie geschehen bei der Ebay Auktion mit der Nummer (stöhn-sind-die-lang).

2. Die Unterlassungsschuldnerin (Fred Nichtsogenau) erkennt den Schadenersatzanspruch gegenüber der Unterlassungsgläubigerin (Kleinlich GmbH) aus den Verletzungshandlungen grundsätzlich an.

3. Die Unterlassungsschuldnerin verpflichtet sich gegenüber der Unterlassungsgläubigerin innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung Auskunft über den Umfang der Verletzungen zu erteilen, wobei eine Aufschlüsselung nach Zeitraum, Auflage bzw. Zugriffe auf die Internetseiten sowie die beworbenen Angebote zu erfolgen hat.

4. Die Unterlassungsschuldnerin verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die durch die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei Steindösel & Sturrkopf in dieser Sache entstanden sind auf Basis eines Streitwerts von EUR 15.000,00.

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Zuletzt aktualisiert: 8. Sep, 16:03

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