Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



Muster-Abmahnung bei Wettbewerbsverstößen

Hier wird zum besseren Verständnis eine Abmahnung als Beispiel verfaßt. Sie ist zum leichteren Verständnis extrem kurz gehalten, insbesondere auch die Rechtsausführungen. In der Praxis ist es auch verbreitet, ggf. mehrere Verletzungshandlungen in einer Abmahnung zusammenzufassen. Das ist grundsätzlich erlaubt.

Im vorliegenden Beispiel geht es um das Fehlen der Widerrufsbelehrung bei Ebay Angeboten von gewerblichen Verkäufern, die zu einer Belehrung verpflichtet sind. Sozusagen ein aktueller Klassiker.


Absender:
Rechtsanwaltskanzlei Steindösel & Sturrkopf
Joachim Steindösel

An:
Powerseller Industries
Inh. Fred Nichtsogenau
Hauptstr. 1
12345 Irgendwo

Datum: 18.05.2007

Sehr geehrter Herr Nichtsogenau,

wir vertreten die Kleinlich GmbH mit Sitz in Kleinendorf in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.

Die Kleinlich GmbH betreibt ein Ladengeschäft in Kleinendorf und vertreibt dort Computerartikel. Sie bieten Computerartikel im Internet an und damit auch im Einzugsgebiet der Kleinlich GmbH. Die Kleinlich GmbH ist damit Mitbewerber im Sinne der §2 Abs.3 UWG.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer (stöhn-sind-die-lang) geschehen.

Damit verstoßen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Verbraucherverträge über die Internethandelsplattform Ebay anzubieten oder anbieten zu lassen ohne auf das bestehende Widerrufsrecht nach §312c Abs.1 BGB und §1 Abs.1 S.10 BGB hinzuweisen.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandantin zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Übernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 25.05.2007 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Steindösel
Rechtsanwaltskanzlei Steindösel & Sturrkopf

* Hinweis:
Alle Namen und Sachverhalte sind frei erfunden. Namensähnlichkeiten mit real existierenden Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

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