Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Gebühren für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts. Grundsätzlich werden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Streitwert oder auch Gegenstandswert berechnet. Da die Arbeit des Rechtsanwalts bei gleichen Streitwerten unterschiedlich viel Zeit und damit Geld erfordern kann, gibt es für die Gebührentatbestände immer einen Hebefaktor. Dieser erhöht oder erniedrigt die zustehende Gebühr entsprechend.

In den meisten Fällen ist der Hebefaktor auf einen Schwellenwert (meist 1,3) begrenzt, wenn die Sache nicht besonders schwierig und nicht besonders umfangreich war, also durchschnittliche Arbeitsleistung erforderte.

In den Fällen, in denen kein konkreter Gegenstandswert ermittelt werden kann (etwa bei einem Sorgerechtsstreit), gibt es festgesetzte Betragsrahmen je nach Tatbestand mit einer Ober- und Untergrenze (in EUR). Diese können ebenfalls mit einem Hebefaktor den Aufwendungen des Anwalts angepaßt werden. Die Betragsrahmen gibt es für die Sozialgerichtsbarkeit, Bußgeldverfahren und im Strafrecht.

Darüber hinaus gibt es natürlich Beratungen, die bei Verbrauchern mit festen Gebühren berechnet werden (EUR 190,00 für Erstberatung, maximal EUR 250,00) und bei Unternehmern und Selbständigen individuell vor Beratung vereinbart werden soll (§34 RVG).

Basis für die zustehenden Vergütungen je nach Tätigkeitsfeld ist das Vergütungsverzeichnis des RVG (VV RVG). Das ist in Anlage 1 des Gesetzes aufgeführt. Die Ermittlung der Gebühren auf Basis des Streitwerts oder Gegenstandswerts ist in Anlage 2 des Gesetzes tabellarisch aufgelistet.


Link zum aktuellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG, Stand 23.05.2007

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html

Link zum Vergütungsverzeichnis des RVG (VV RVG):
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1_76.html

Berechnung der Gebühren auf Basis Gegenstandswert:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_77.html


Hinweis zur Entwicklung:

Das RVG erhielt mit Wirkung vom 01.07.2004 Rechtskraft. Davor wurde die Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt. Das RVG gilt für alle Neubeauftragungen des Rechtsanwalts ab dem 01.07.2004. Für ältere Fälle bzw. ältere Beauftragungen ist die BRAGO maßgebend (siehe Übergangsvorschrift in §62 RVG.

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Zuletzt aktualisiert: 8. Sep, 16:03

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