BGB-InfoV - Verordnung über Informationspflichten nach BGB
Die BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) ist die deutsche Umsetzung der EU Verbraucherschutz-Richtlinie 97/7 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz.
Dabei legt die Verordnung fest, welche Informationen Verbrauchern von Unternehmen bei geschäftlichen Zwecken zu vermitteln sind und in welcher Form.
Die Verordnung regelt Informations- und Nachweispflichten
Link zur aktuellen Verordnung über Informationspflichten nach BGB - (BGB-InfoV)
Stand 20.05.2007
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html
Dabei legt die Verordnung fest, welche Informationen Verbrauchern von Unternehmen bei geschäftlichen Zwecken zu vermitteln sind und in welcher Form.
Die Verordnung regelt Informations- und Nachweispflichten
- Abschnitt 1 (§1-2) bei Verbraucherverträgen
- Abschnitt 2 (§3) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Abschnitt 3 (§4-11) bei Reiseveranstaltern
- Abschnitt 4 (§12-13) bei Kreditinstituten
- Abschnitt 5 (§14) Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht
- Abschnitt 6 (§15-16) Schlussvorschriften und gesetzliche Muster
Link zur aktuellen Verordnung über Informationspflichten nach BGB - (BGB-InfoV)
Stand 20.05.2007
http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html
juristenball@googlemail.com - 20. Mai, 19:00
