Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er unterliegt wie auch ein Richter keiner Weisungsbefugnis und vertritt die Rechte oder die Abwehr von Ansprüchen Dritter selbständig und ist nur der Rechtsordnung verpflichtet. Rechtsanwälte unterliegen wie auch Ärzte der Schweigepflicht über alle ihm bekannten Informationen über Mandanten und Fälle.

Es werden hohe Anforderungen an den Beruf des Rechtsanwalts gestellt, die in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) als Gesetz zusammengefaßt sind. Daneben gibt es noch die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte), die jedoch im Grunde nur eine Resultante der Bundesrechtsanwaltsordnung ist und von den Anwaltskammern weiter entwickelt und verfeinert wurde. Sämtliche Anforderungen der BRAO müssen auch gemäß der BORA eingehalten werden. Daneben gibt es noch die FAO, die Fachanwaltsordnung.

Bei Streitfällen mit Rechtsanwälten sind in der Regel die Anwaltskammern gute Ansprechpartner. Jedoch getreu dem Motto "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" ist das Vorgehen über Anwaltskammern nicht immer erfolgversprechend.

Es gibt spezielle Gerichtsbarkeiten für Anwälte, das sind die Anwaltsgerichte (1. Instanz), die Anwaltsgerichtshöfe (2. Instanz) und der Bundesgerichtshof für Anwaltssachen (3. und letzte Instanz). Die Aufgaben werden von den im jeweiligen Bezirk niedergelassenen Landesgerichte (1. Instanz) und Oberlandesgerichte (2. Instanz) wahrgenommen, jedoch mit speziellen Kammern und Richtern.

Neben hohen Anforderungen an der Ausbildung gibt es auch hohe Anforderungen an die Berufsausübung, insbesondere die Wahrheitspflicht, die Unabhängigkeit und Seriösität des Anwalts und die Verschwiegenheit. Zwangsläufige Konsequenz daraus ist auch das Verbot widerstreitender Interessen. Auch die Ausübung nebenberuflicher Tätigkeiten ist stark eingeschränkt.

Bei Nichteinhaltung drohen dem Anwalt rechtliche Konsequenzen in Form von Sanktionen die bis zum dauerhaften Entzug der Zulassung reichen.


Link zur aktuellen Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO (Stand 05.05.2007):

http://bundesrecht.juris.de/brao/index.html

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