Hinweis: Der folgende Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Hinweise unter "Wichtige Hinweise".



BGB - das bürgerliche Gesetzbuch

Das bürgerliche Gesetzbuch ist das umfangreichste Gesetz in Deutschland und regelt nahezu alle möglichen Rechtsfälle des täglichen Lebens zwischen Privatpersonen aber auch zwischen Verbrauchern und Unternehmen bzw. zwischen Unternehmern.

Die Bezeichnung bürgerlich diente zur Abgrenzung vom hoheitlichen bzw. öffentlichen Recht. Es ist durchaus auch auf Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern anzuwenden.

Das BGB hat aktuell 2.385 Paragraphen und ist in 5 Haupt-Teile (Bücher) gegliedert:

1. Buch - allgemeiner Teil (§1 bis §240)

2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§241 bis §853)
=> Schwerpunkt Vertragsrecht, Mietrecht

3. Buch - Sachenrecht (§854 bis §1296)
=> Schwerpunkt Eigentumsrecht, Pfandrecht

4. Buch - Familienrecht (§1297 bis §1921)
=> Schwerpunkt Ehe, Familie, Unterhalt, Vormundschaft

5. Buch - Erbrecht (§1922 bis 2385)

Link zum aktuellen BGB (bürgerliches Gesetzbuch), Stand 05.05.2007:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html


Ein paar Worte zur Geschichte und Entwicklung des Gesetzes:

Das BGB hat eine lange Geschichte und trat als eines der ersten Gesetze bereits im Jahre 1900 in Kraft. Es gilt als grundsätzliches Bundesrecht laut Grundgesetz gemäß Art. 123 und Art. 125. Aufgrund der Gesetzgebung gibt es jedoch ständig Änderungen im BGB.

Das BGB wird ergänzt durch einige Rechtsinstitute, die von den Gerichten als ungeschriebenes Gewohnheitsrecht entwickelt wurden. Darunter wäre z.B. die positive Vertragsverletzung zu nennen. Gesetzlich geregelt wurden bei Vertragsverletzung nur die Fälle von Unmöglichkeit, Verzug und Mängelgewährleistung. Darüberhinaus gibt es auch die Erfüllung von Verträgen in Form von Schlechterfüllung oder Verletzung von Nebenpflichten. Ein positive Vertragsverletzung muss immer rechtswidrig und schuldhaft sein, was sowohl bei Vorsatz als auch Fahrlässigkeit vorliegt.

Weitere Ergänzungen sind die Rechtsprechung zum eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und die vorbeugende Unterlassungsklage, die jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

Vergleichbare Regelungen als umfangreiches, bürgerliches Gesamtgesetz gibt es in Österreich mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und in der Schweiz mit dem Zivilgesetzbuch (ZGB). Der Entwurf des BGB wurde übrigens von Japan Ende des 19. Jahrhunderts fast unverändert übernommen.

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